die Verkehrsteilnehmer ohne Rücksicht oder mit suizidaler Tendenz.
Die Tage war es doch mal wieder richtig neblig. Im Radio waren Sichtweiten von bis zu unter 30m angesagt. Auf dem Weg zur Arbeit vielen Sie dann wieder auf, die komplett dunkel gekleideten Fugänger die im Dunkeln die Seitenstrasse queren in die andere einbiegen wollen, oder auch die Kollegen auf 2 Rädern die ohne Beleuchtung unterwegs sind.
Auf der Bundesstrasse weg von Fussgängern und Pedalrittern gibt es dann die nächste Begegnung der besonderen Art. Automobile Kollegen mit Standlicht, oder mit geschalteten Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten. Bei angesagten 30m wäre das ja Ok, aber bei reellen Sichtweiten von 200 und mehr Metern? Ich habe vor langer Zeit mal gelernt Nebelscheinwerfer sind nur bei erheblicher Sicheinschränkung und die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unterhalb von 50m zulässig.
Wie schnell darf man bei erheblicher Sichtbehinderung und Sichtweiten unter 50m fahren? (Denn das quittiert ja die Nutzung der Beleuchtung)
Ich fände es toll wenn mit Sonderbeleuchtung eine Geschwindigkeitslimiter aktiviert würde, Nebelschlussleuchte = max. 50km/h. Nebelscheinwerfer = max. 100km/h.
Ich fände es spannend zu sehen wie viele Leute dann Ihre Autos in die Werkstätten bringen würden weil es nicht mehr richtig läuft.